Das robuste Compliance-Regelwerk von GLG

  • Einführung

    Entscheidungsträger wollen Erfahrungswissen von Dritten nutzen – nachvollziehbar und Compliance-kompatibel. Dafür müssen die Expertinnen und Experten erstens rechtlich und ethisch befugt sein, über bestimmte Themen Auskunft und wertvolles Erfahrungswissen weiterzugeben. Zweitens muss der Austausch auf eine transparente und überprüfbare Weise erfolgen. Unsere Kunden sind stets erheblichen Sorgfaltspflichten unterworfen und respektieren, wenn Fachleute aus Compliance-Gründen bestimmte Informationen nicht weitergeben dürfen.

    GLG unterstützt seine Kunden dabei wie kein anderer. Wir sind weltweit Vorreiter für entsprechende Compliance-Standards: Unsere einzigartigen Compliance-Systeme und -Verfahren ermöglichen es unseren Kunden, auf strukturierte, überprüfbare und transparente Weise wertvolles Erfahrungswissen zu erhalten.

    In den letzten zehn Jahren haben wir beträchtliche Finanzmittel und Kapazität in die Entwicklung des technologisch fortschrittlichsten und umfassendsten Compliance-Systems der Branche investiert. Dieses System und die damit verbundenen Compliance-Protokolle helfen unseren Expertinnen und Experten, mit möglichen Interessenkonflikten umzugehen. Sie erleichtern zugleich die Kommunikation mit unseren Kunden. Kurz: Unsere Compliance-Architektur bietet auch unter Zeitdruck höchste Sicherheit – damit hebt sich GLG entscheidend von Wettbewerbern ab.

    Das Compliance-Team von GLG besteht aus mehr als 50 spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es wird von Laurence Herman, General Counsel, und Jonathan Scott, Chief Compliance Officer, geleitet. Laurence Herman verfügt über fast zwei Jahrzehnte Branchenerfahrung. Jonathan Scott hat vor seinem Engagement bei GLG 13 Jahre im Bereich Regulierung gearbeitet.

    Wenn Sie Fragen zur Compliance bei GLG haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter compliance@glgroup.com oder rufen Sie unter +1-512-651-3700 an.

  • Für Expertinnen und Experten

    Verträge
    Jede Expertin und jeder Experte bei GLG unterschreibt eine vertragliche Vereinbarung mit Geheimhaltungsklauseln und erkennt diese alljährlich neu an. Sie verpflichten sich darauf…

    • alle relevanten Vereinbarungen – denen sie insbesondere als Arbeitnehmer unterliegen – hinsichtlich einer Expertentätigkeit überprüft zu haben;
    • an keinem Projekt mitzuwirken, das diese Vereinbarungen oder Verträge gegenüber Dritten verletzen würde;
    • keine vertraulichen Informationen an GLG Kunden weiterzugeben, einschließlich nicht öffentlicher Dokumente;
    • Interessen und Informationen von GLG Kunden vertraulich zu behandeln;
    • Beratungsgespräche zu einem Projekt, in denen Compliance-Konflikte auftreten, unverzüglich zu beenden. Gleichwohl werden die Expertinnen und Experten für den Zeitaufwand selbstverständlich bezahlt.

    > Lesen Sie hier die aktuellen Geheimhaltungsvereinbarungen .

    Fortbildung
    Jede Expertin und jeder Experte absolviert einmal im Jahr eine von GLG entwickelte, interaktive Compliance-Schulung. Die Programme sind branchenspezifisch ausgelegt und in 20 Sprachen verfügbar. Welche Schulung ein Experte wahrnimmt, hängt von dessen spezifischem Hintergrund ab. Wesentlicher Schwerpunkt ist das Thema „vertrauliche Informationen“: Wir sensibilisieren unsere Expertinnen und Experten für etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen. Wir weisen zu Beginn eines jeden Auftrags darauf hin, keine vertraulichen Informationen preiszugeben. Und wir verdeutlichen unsere Verantwortung: Selbst eine versehentliche Weitergabe Compliance-inkompatibler Informationen kann dazu führen, dass unsere Kunden unzählige Stunden an Recherchen verwerfen und Projekte einfrieren müssen.

    Umgang mit Interessenkonflikten
    Fachleute geraten manchmal in Interessenkonflikte. GLG arbeitet aktiv daran, diese zu erkennen und im Ernstfall Expertinnen oder Experten von Projekten abzuziehen. So analysieren wir beispielsweise vor Projektbeginn detailliert die Profile der Fachleute, die gegebenenfalls in Frage kommen. Mögliche Interessenkonflikte können wir so bereits im Vorfeld aufdecken – und gleichzeitig sicherstellen, dass die Expertinnen und Experten garantiert über das Wissen verfügen, um unseren Kunden kurzfristig wesentliche Einblicke zu geben. Dieses intensive Screening stärkt die Qualität und die Integrität unseres Angebots.

    Wir haben Millionen von Antworten auf unsere Screening-Fragen in unserer Datenbank gespeichert. Damit verfügen wir über ein weltweit einmaliges Wissen über etwaige Interessenkonflikte und spezifisches Erfahrungswissen Hunderttausender Expertinnen und Experten. Darüber hinaus unterstützen unsere geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Fachleute sehr konkret, potenzielle Konflikte im Vorfeld zu erkennen, und zeigen ihnen vorab unsere Erwartungshaltung auf.

    Sollte aus Sicht unserer Expertinnen und Experten während des Projektverlaufes dennoch ein unerwartetes Compliance-Problem auftauchen, sind sie angewiesen, das Vorhaben sofort zu beenden. Für den Zeitaufwand werden sie gleichwohl entlohnt.

  • Für Kunden

    Unsere Kunden müssen strengen Sorgfaltspflichten gerecht werden. Sie dürfen ausschließlich Expertinnen und Experten engagieren, die rechtlich und ethisch dazu befugt sind, in dem jeweiligen Projekt bestimmte Informationen weiterzugeben. Der Austausch muss transparent und auf überprüfbare Weise erfolgen. Die Compliance-Ansprüche sind erheblich, Verstöße können gravierende Folgen haben.

    Wie unterstützen wir unsere Kunden bei diesem wichtigen Thema? Projektspezifische Kontrollen verhindern, dass Kunden mit Expertinnen und Experten in Kontakt kommen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden oder denen es von ihrem Arbeitgeber untersagt ist, beratend tätig zu werden. Unsere Compliance-Systeme mindern das Risiko, dass unsere Expertinnen und Experten versehentlich vertrauliche Informationen anfordern oder erhalten. Für höchste Sicherheit und Komfort haben wir zudem ein webbasiertes Compliance-Dashboard aufgebaut. Es steht unseren Kunden jederzeit zur Verfügung und enthält alle relevanten Informationen über die jeweiligen Expertinnen und Experten. Dazu zählen etwa Biografien, Profile und Informationen über frühere Interaktionen. Unsere Kunden können auch benutzerdefinierte Screening-Fragen oder eigene Vereinbarungen hinterlegen, die die Fachleute vor Projektstart bestätigen müssen. Zudem können die Kunden über das Dashboard eigene Compliance-Teams über Beratungsgespräche mit Expertinnen und Experten vorab informieren – so können alle relevanten Akteure intern eingebunden und Feedback eingeholt werden.

    Wir unterstützen unsere Kunden während des kompletten Projektverlaufes bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten – und können auch Jahre später alle relevanten Projektschritte transparent nachzeichnen.

  • Für Arbeitgeber

    Das GLG Compliance-Regelwerk berücksichtigt sämtliche Vorgaben, die Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Falle einer Expertentätigkeit auferlegen. So dürfen angestellte Expertinnen und Experten nicht an Projekten teilnehmen, die ihren aktuellen Arbeitgeber betreffen. Darüber hinaus müssen Expertinnen und Experten – sofern sie aufgrund ihres Status keine Ausnahmegenehmigung vorliegen haben – eine Einverständniserklärung ihres Arbeitgebers vorweisen, damit sie an schriftlichen, tiefergehenden oder fortlaufenden GLG-Beratungsprojekten teilnehmen können. GLG verwaltet auch eine Datenbank mit Arbeitgeberpräferenzen, um sie bei der Einhaltung etwaiger Vorgaben zu unterstützen.

    Sie sind Arbeitgeber und möchten uns über Ihre Richtlinien in Bezug auf den externen Beratungsspielraum Ihrer Angestellten informieren? Dann senden Sie uns gerne eine E-Mail an compliance@glgroup.com oder rufen Sie uns an unter +1 (512) 651-3700.